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Heraldisches Wappen
+ Grundstücksvermessung
+ Ingenieurvermessung
+ Wertermittlung

Dipl.-Ing. Axel Holländer
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Logo Vermessung Holländer
Nivellier

Kosten

Die Kosten für eine hoheitliche Vermessungsleistung (z. B. für eine Teilung, einen Amtlichen Lageplan, eine Gebäudeeinmessung, …) richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils aktuellen Fassung.


Die Höhe der Kosten ist von verschiedenen Parametern wie zum Beispiel dem Bodenrichtwert, der Flächengröße sowie den Normalherstellungskosten der baulichen Anlagen abhängig. In einem Beratungsgespräch legen wir Ihnen gerne die für Ihr Vorhaben anfallenden Kosten dar.


Alle übrigen Leistungen (z. B. Absteckungen, Wertgutachten) werden in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.