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Heraldisches Wappen
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Dipl.-Ing. Axel Holländer
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Logo Vermessung Holländer

Informationen für den Bauherrn

An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine kurze Abfolge der möglichen Vermessungsleistungen für die Realisierung Ihres Bauvorhabens geben.

Haben Sie bereits ein Grundstück erworben und möchten dies bebauen, erstellen wir gerne die Planungsgrundlage für Ihre persönlichen Ideen. Wir fertigen einen Lageplan, der für das Einreichen des Bauantrags beim Bauordnungsamt erforderlich ist.

Sollten Sie nur einen Teil eines Grundstücks erwerben wollen, ist vorab eine Teilungsvermessung durchzuführen. Diese wird nach Ihren Wünschen unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften durchgeführt.

Falls für die Umsetzung Ihres Bauvorhabens bauordnungsrechtliche Erfordernisse nicht eingehalten werden, kann dies unter Umständen durch Baulasten geheilt werden. Mit der Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis werden Vereinbarungen öffentlich rechtlich gesichert.

Nach erteilter Baugenehmigung oder Fristablauf im Freistellungsverfahren übertragen wir Ihr geplantes Bauvorhaben lage- und höhenmäßig in die Örtlichkeit mittels Grob- und anschließender Feinabsteckung.

In einigen Fällen verlangt die Baugenehmigungsbehörde eine von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgefertigte Bescheinigung bezüglich der Übereinstimmung von Lage und Höhe des Bauwerks mit der Baugenehmigung, die sog. Sockelabnahme.

Ist Ihr Objekt schließlich fertiggestellt, ist für die Eintragung in die Amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte) eine Gebäudeeinmessung nach Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) gesetzlich vorgeschrieben.

Als weitere vermessungstechnische Leistung im Verlauf der Erstellung eines Bauwerks kann das Ausstellen einer Grenzbescheinigung notwendig sein.

Wir beraten Sie gerne in allen grundstücksrelevanten Fragen persönlich und begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben.