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Heraldisches Wappen
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Dipl.-Ing. Axel Holländer
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Logo Vermessung Holländer

Wertermittlung

# Bodenwertermittlung

Der Bodenwert wird in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Er wird auch bei bebauten Grundstücken getrennt vom Wert der Gebäude und Außenanlagen ermittelt, so wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Es können neben oder auch anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke geeignete Bodenrichtwerte verwendet werden, die auf Grundstücke bezogen sind, die für die jeweiligen örtlichen Verhältnisse typisch sind, bezogen auf Lage, Entwicklungszustand, Grundstücksgestalt, Art und Maß der baulichen Nutzung und Erschlie-ßungszustand.

# Verkehrswertermittlung

Der Verkehrswert eines Grundstückes wird benötigt bei Erwerb und Veräußerung einer Immobilie sowie bei Erb- und Scheidungsauseinandersetzungen.

Die Ermittlung von Grundstücksverkehrswerten wird auf der Grundlage der Paragraphen §§ 192 - 199 des BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie damit verbundener Richtlinien vorgenommen.

Nach § 8 der Im­mo­bi­li­en­wert­er­mitt­lungs­ver­ord­nung stehen drei verschiedene Verfahren zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Verfügung:

  • das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung wird häufig bei der Bewertung von Eigentumswohnungen angewendet
  • das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise angewendet, wenn der nachhaltig erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung für den Wert des Grundstückes ist, wie z. B. bei Mietwohngrundstücken oder bei Geschäfts- und gemischt genutzten Grundstücken.
  • das Sachwertverfahren wird vorzugsweise bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet.

# Mietwertgutachten

Will man Wohnraum mieten oder vermieten, Mieterhöhungen durchsetzen oder Streitigkeiten über die Höhe der Miete ausräumen, muss die Miete für das betreffende Objekt bzw. die betreffende Wohnung ermittelt werden. Hierbei helfen einerseits kommunale Mietspiegel und andererseits Sachverständigengutachten auf der Grundlage der Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie, die die jeweiligen baulichen Besonderheiten im Außen- und Innenwohnbereich erfasst.